Beiträge von bottle


    Da es keine großartigen techn. Veränderungen zw. den Modelljahren 14 u. 15 gibt, spielt das Jahr der Erstzulassung die deutlich größere Rolle. Du hast dann einfach das "1 Jahr jüngere" Mopped, was sich auf den Wiederverkaufswert auswirkt. Vor allem, wenn einer dann noch genau dieses grün sucht :dance:


    Tja, Recht haben und Recht bekommen sind halt bekanntermaßen immer wieder mal zwei völlig unterschiedliche Dinge. Der Paragraphendschungel machts möglich.
    Es muss aber trotzdem betont werden, dass es für die Gleichheit aller vor dem Gesetz wichtig ist, Gefühlsregungen wie Mitleid bei der Urteilsfindung zu vermeiden, speziell beim Vertragsrecht.

    Den Sinn einer Auktion macht es doch letztlich aus, die Gewissheit zu haben, am Ende der Auktion als Höchstbietender den Zuschlag, also die Ware zu erhalten. Das Ende einer Auktion ist im Regelwerk festgeschrieben. Wer bei eBay mitwirkt hat sich an diese Regeln zu halten.
    Wo wäre der Unterschied zu normalen, unverbindlichen Kleinanzeigen, wenn man diese Grundsätze jederzeit folgenlos über Bord werfen könnte? Auktionen würden der Vergangenheit angehören.
    Da nach geltendem Recht ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, halte ich das Urteil für richtig, auch wenn es moralisch evtl. bedenklich ist.
    Gruß
    bottle