Boah
ist ganz schön anstrengend.
Generell gilt, dass ein Motorrad oder Motorroller über einen Beifahrersitz, Fußrasten und eine Haltevorrichtung verfügen müssen, damit eine zweite Person mitgenommen werden darf. Fehlen diese Vorrichtungen, muss der Eintrag im Kfz-Schein geändert werden.
Natürlich ist es jedem selbst überlassen das zu tun oder nicht.
Wer das nicht glaubt fährt mal zum TÜV oder zur örtlichen Polizei