Echt jetzt?
Wer erzählt denn so etwas?
Ich bin in Deutschland nicht verpflichtet mein Handy abzugeben oder mein Bildschirm per Passwörter zu entsperren.
Schon mal was von Datenschutz gehört ?
Wenn die Polizei mit Richterlicher Anordnung mein Handy entsperren will
gilt das maximal für Biometrische Sperren wie Daumen oder Gesicht
Und wenn das Handy mit einem Passwort geschützt ist passiert überhaupt gar nichts.
1.Voraussetzungen für die zwangsweise biometrische Entsperrung.
Richterlicher Durchsuchungsbeschluss:
Die Polizei benötigt grundsätzlich einen Durchsuchungsbeschluss vom Richter.
2. Verhältnismäßigkeit:
Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Das heißt, die Schwere der Tat und die Bedeutung der Daten als Beweismittel müssen abgewogen werden.
Darunter wird eine Verkehskontrolle bzw. eine App nicht fallen.
3. Keine Selbstbelastung:
Achtung ! Das erzwungene Entsperren per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung wird nicht als Selbstbelastung angesehen!
Anders als die Preisgabe eines Passworts oder einer PIN.
Und da ich nur Passwörter verwende war es das für den Freund und Helfer.
In anderen Ländern herrschen andere Sitten, da kann es vielleicht anders sein.