Wer behauptet die Gewährleistung (Garantie) würde wegfallen erzählt schlichtweg Mist.
Auf Neuware muss der Händler immer 24 Monate geben. Bei einem gebrauchten Motorrad ist es 1 Jahr. Das gilt natürlich nur wenn ich als privater Endverbraucher kaufe. Sobald ich gewerblich kaufe, kann ich die Garantie komplett ausschließen.
Wird im Kundenauftrag verkauft, dann gilt privat zu privat. Hier muß auch keine Garantie gegeben werden, allerdings kann man (wenn es hart auf hart kommt) auch dort als Verkäufer in Regress genommen werden.
Bei den Garantieverlängerungen ist das richtig, seit Anfang des Jahres darf das nicht mehr als Garantieerweiterung/-verlängerung verkauft werden. Hier muss das Kind einen anderen Namen bekommen .
Gruß YOYO