Tracer - Umbau auf KZH Valtermoto King und sequent. Blinker

  • #1

    Hallo Freunde des bärigen Yamaha 3-Zylinders !


    Kurz vor Weihnachten bin ich im Netz auf den Kennzeichenhalter Valtermoto King gestossen und nach freundlichem E-Mail Verkehr mit Akkerman Performance habe ich das Teil bestellt.
    Zusätzlich habe ich mich dann noch dazu entschieden eine LED Kennzeichenbeleuchtung und die IXIS Lauflichtblinker zu kaufen.


    Alle Teile (bis auf die AMP Supersealstecker) habe ich bei Akkerman Performance bestellt. Ich habe ihnen mitgeteilt welches Moped ich habe, und die haben die entsprechenden Adapterkabel, Abdeckplatten und Relais zusammengestellt.


    Meine Einkaufsliste:
    - Kennzeichenhalter Valtermoto King
    http://valtermoto-store.de/pro…2919695f2d6dccbc231877552


    - LED-Kennzeichenbeleuchtung
    http://www.ebay.at/itm/MINI-LE…-Motorcycle-/222344489765


    - LED Blinker sequentiell (Lauflicht)
    http://www.ebay.at/itm/2x-LED-…chwarz-paar-/222315458766


    - LED fähiges Blinker Relais
    http://www.ebay.at/itm/RELAIS-…INKERRELAIS-/320920649144


    - Adapterkabel für Blinker
    http://www.ebay.at/itm/ADAPTER…-CABLE-PAIR-/322289371375


    - Adapterplatten für Blinkerabdeckung
    http://www.ebay.at/itm/ADAPTER…LATTEN-ISY2-/221384149605


    - AMP Superseal Steckersortiment
    https://www.amazon.de/gp/produ…age_o05_s00?ie=UTF8&psc=1
    => falls ihr vor habt mehr mit den Steckern zu machen, empfehle ich euch die entsprechende Zange auch zu bestellen.


    Kennzeichenhalter:
    Das diese Art von Kennzeichenhalter stark polarisiert ist mir bewusst, mir gefällt er und darum habe ich ihn mir auch gekauft und montiert ;)
    Die Verarbeitungsqualität und einige Detaillösungen haben mich positiv überrascht.
    Ein nettes Detail ist zum Beispiel die Nut auf der Rückseite des Armes vom KZH worin das Kabel verlegt wird (ein 6-poliges Kabel ist im Lieferumfang enthalten).
    Der Arm des KZH wird auf der rechten Seite anstelle des Kettenspanners montiert und da gibt es eigentlich das einzig Negative was mir aufgefallen ist – es gibt keine Markierungen wie am originalen Kettenspanner.
    Ich musste die Markierungen mit einer Reissnadel auf den neuen Spanner übertragen.


    Falls jemand einen Wechselrahmen für das Kennzeichen hat, dann muss bei der Beleuchtung, die ich gekauft habe, der Wechselrahmen im Bereich der Kennzeichenbeleuchtung ausgeschnitten werden.


    Adapterstecker:
    Für den Umbau am Heck benötigt man für die Blinker und die Kennzeichenbeleuchtung entsprechende Adapterstecker.
    Die für die Blinker gibt es zu genüge im Netz zu kaufen, die für die Beleuchtung habe ich nicht gefunden und darum habe ich diesen einfach vom originalen Kabelstrang des demontierten KZH abgeschnitten.


    Sequentielle Blinker:
    Ha – die sind echt der Hammer !!!
    Hier kann ich kein Video hochladen aber es gibt welche im Netz........nur eines – im echten Leben sieht es wesentlich cooler aus als auf dem Video.

  • #2

    sieht Wertig aus. das überlege ich schon länger ob ich das mal in angriff nehme. - hast du irgendwas TÜV mäßig machen müssen?


    aber die Kabel unter der Sitzbank würde ich, woanders hinlegen.
    Vor allem weil bei mir da drin: Ein Wera Zyklop-Knarrenset, eine kleine Knipex Alligator, der Verbandskasten, Kabelbinder und Sicherheits Westen drin sind.

    ´s war da Erich


    Ich kenne keine Furcht, es sei denn, ich bekäme Angst.(Karl Valentin)
    Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung. (Jean Jacques Rousseau)

  • #3

    Laut Aussage des Händlers ist in Deutschland bezüglich TÜV nichts notwendig.
    Auch hier in Österreich sind keine Eintragungen notwendig solange du den Mindestabstand zwischen Fahrbahn und Unterkante Kennzeichen sowie einen bestimmten Neigungswinkel des Kennzeichens einhältst.


    Alle Kabel und Stecker liegen bei mir unter der Sitzbankauflage (der massive Aluteil unter der Sitzbank mit der Verriegelung) - dort hatte ich sowieso nie etwas drinnen.

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

  • #4

    Bezüglich Positionierung des Kennzeichens und der Blinker habe ich Auszüge aus der Gesetzgebung in Österreich gefunden.


    Beleuchtung : KFG § 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff
    Anordnung der Fahrtrichtungsanzeiger (Auszug EU-Richtlinie)
    vorne:
    Mindestabstand zwischen den leuchtenden Flächen 240 mmm,
    außerhalb der senkrechten Längsebenen die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer berühren;
    Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung dürfen mitvollzogen werden,
    Zusammenbau mit einer oder mehreren Leuchten ist zulässig.


    hinten:
    Mindestabstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen 180 mm,
    Höhe mindestens 350 mmm und höchstens 1200 mm über den Boden.


    Kennzeichentafel : KFG §§ 48a ff; KDV § 26 (6)
    Die behördliche Kennzeichentafel muss


    hinten, senkrecht zur Längsmittelebene des Kraftrades annähernd lotrecht (Neigungswinkel maximal 30°) und
    so angebracht sein, dass das Kennzeichen vollständig sichtbar sowie gut lesbar ist und
    durch die Kennzeichenleuchten ausreichend beleuchtet werden kann.
    Die Anbringung seitlich links, auch wenn die erforderlichen Sichtwinkel eingehalten werden, ist im Hinblick auf die Verletzungsgefahr (vorspringende Teile) nur aus sachlichen Gründen (genehmigter Fahrzeugumbau) gerechtfertigt. Die maximale Fahrzeugbreite darf durch eine seitlich versetzte Kennzeichentafel nicht überschritten werden, ebenfalls muss deren Ausleuchtung gewährleistet sein.
    Die Kennzeichentafel muss mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein und ist kein Ersatz für eine unzureichende Radabdeckung.
    In Einzelfällen kann es sein, dass an Motorrädern einzeilige Kennzeichentafeln besser montiert werden können. Eine entsprechend gute Ausleuchtung der einzeiligen Kennzeichentafel muss dann durch zwei Kennzeichenleuchten erfolgen.
    Die Kennzeichentafel (weiß und zweizeilig) darf weder ganz noch teilweise, auch nicht mit durchsichtigen Materialien, abgedeckt sein. Auch das Anbringen von Klebefolien, z.B. A-Zeichen auf blauem Balken mit 12 EU-Sternen, ist verboten, (Öffentliche Urkunde) wird aber toleriert, wenn Buchstaben und Ziffern des amtlichen Kennzeichens dadurch nicht verdeckt werden.
    Schutzwirkungsanforderungen werden bei der EU-Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge berücksichtigt; bei unbeladenen Krafträdern muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 20 cm über dem Boden befinden, beträgt der Radradius weniger als 20 cm, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen. Der Abstand zwischen der Oberkante der Kennzeichenanbringungsstelle und dem Boden darf maximal 150 cm betragen.

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

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