MT09 Street Rally Neufahrzeug

  • #1

    Wer weis einen Händler der noch eine Street Rally, am besten Version 2014 in weiss/rot hat ??


    Ich war verliebt in das Ding und will wieder so eine. Alles andere gefällt mir irgendwie nicht so und es besteht die Chance das ich nicht mehr auf der Strasse fahre wenn ich nix finde.

    Als Gott klar wurde das nicht alle Motorrad fahren können, schuf er für den Rest Lederbälle mit Luft drin.


    Wäre Motocross einfach, billig und langweilig... würde man Fussball dazu sagen.

  • #4

    Servus Juergen
    Wenn ich an Deiner Stelle wäre und ich weiß ja mittlerweile das bei Dir alles recht gut am laufen ist, mit der Gegn. Versicherung,
    dann würde eine MT 09 aus 2016 kaufen. Wiederbeschaffungswert wird bei 8.000 € liegen, war bei meinem GA. auch so.
    Eine neue kostet ca. 8.400. mit etwaigen Schmerzensgeld und vieleicht noch Nutzungsausfall, falls Dein Anwalt das durchbekommt, liegst Du dann immer noch im Plus.
    Dafür hast Du dann aber eine MT mit Traktionskontrolle und verbesserten Fahrwerk.(und schwarzen Rahmen) :icon-mrgreen:
    In der Bucht werden immer wieder komplette Anbausätze der SR angeboten. Eine SR Night Fluo würde imho sehr gut aussehen. Aber nur als gut gemeinter Rat an dieser Stelle ;)


    mach es nicht nur alleine davon abhängig! Alles hat seine Zeit.
    Weiterhin Gute Besserung


    LG Mike

  • #5


    Servus,
    ich hab die Tage 2 Gebrauchtangebote im Internet gesehen. Beide EZ Frühjahr 2014, beide über 16 000 KM und entsprechend Verschleiss, keine besonderen Teile verbaut aber einmal 7390 und einmal 7499 Euro. Für den Preis/Alter/Laufleistung definitiv nein.
    Ich hab 2014 für meine SR neu ca. 8400 Euro bezahlt.


    Dieser sehr hohe Gebrauchtmarktwert hat mich aber sehr überrascht und ist sicher auch gut für das anstehende Gutachten.

    Als Gott klar wurde das nicht alle Motorrad fahren können, schuf er für den Rest Lederbälle mit Luft drin.


    Wäre Motocross einfach, billig und langweilig... würde man Fussball dazu sagen.

  • #6

    Was ist mit der neuen aus meinem Link?


    Viel günstiger wirst du die nicht mehr bekommen, geschweige denn überhaupt !!

  • #7


    Ja mein Anwalt ist fleissig würd ich behaupten. Da an meiner SR einige Zubehörteile waren, vor 1000 KM erst Service mit neuen Reifen und erst 76xx KM drauf waren und nach den Gebrauchtangeboten im Netz rechne ich schon mit einem Zeitwert von 8000 Euro.
    Mit Schmerzensgeld rechne ich sicher aber ich hab keine Ahnung wie hoch. Bei mir ist ja überall am ganzen Körper was verletzt.
    Nutzungsausfall... höre ich zum ersten Mal. Was kann man da machen? Ich wäre ja jetzt aktuell normal im Urlaub im Allgäu und Österreich wenn ich gesund wäre und ein Bike hätte...



    Zeit brauche ich auf jeden Fall noch.... nicht nur um die Verletzungen auszukurieren...

    Als Gott klar wurde das nicht alle Motorrad fahren können, schuf er für den Rest Lederbälle mit Luft drin.


    Wäre Motocross einfach, billig und langweilig... würde man Fussball dazu sagen.

  • #8

    nam´d Jürgen


    wird in Deinem GA auch aufgeführt werden.
    Du must allerdings schon irgendwie attestieren, dass Du z.B das Bike tagtäglich z.B. zur Arbeit benutzt als Verkehrsmittel.
    Je nach Modell und Alter ergeben sich also Tagessätze zwischen 23 und 175 Euro
    Bei mir lt.GA:Nutzungsausfall-Gruppe H; Nutzungsausfall pro Tag EUR 56,00 ( EurotaxSchwacke)
    Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen 10-14


    LG Mike

  • #9



    Sandra, da muss ich erst noch anrufen... ging noch nicht zur normalen Geschäftszeit.




    Mike, der Nutzungsausfall beisst sich doch mit meiner Arbeitsunfähigkeit... ich könnte ja jetzt gar nicht mal Motorrad fahren auch wenn die MT heile wäre...
    Oder kapier ich gerade etwas nicht?

    Als Gott klar wurde das nicht alle Motorrad fahren können, schuf er für den Rest Lederbälle mit Luft drin.


    Wäre Motocross einfach, billig und langweilig... würde man Fussball dazu sagen.

  • #10

    sers.


    Zum Teil hast Du recht.
    Aber anders hingegen liegt der Fall bei einer Wiederbeschaffung eines gleichwertigen (Neu-) Fahrzeuges: der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung seitens des Geschädigten besteht so lange, bis das neu bestellte Fahrzeug an ihn ausgeliefert worden ist. http://www.juraforum.de/lexiko…ungsausfallentschaedigung
    und: http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/272329/


    Wie sich das genau mit dem Zeitraum verhält und ob Du Anspruch hast, fragst Du am besten Deinen Anwalt.
    So oder so läuft die Zeit aber für Dich. Denn je länger Du krank bist und in nachweislich in ärztlicher Behandlung, je höher wird das Schmerzensgeld ausfallen was Dir Unfallbedingt zusteht.


    LG Mike

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