Eintragungspflichtige Zubehörteile (Schweiz)

  • #1

    Hallo Zusammen ich hab mich neu hier angemeldet. Ich hab seit kurzem eine mt und bin auch schon am überlegen was ich verschöner möchte. Ich hab dazu mal auf der original website von Yamaha geschaut. Dabei hab ich mich gefragt ob die angebotene Nr halterung oder auch brems und kupplungsgriffe eingetragen werden müssen? Ich frag jetzt mal für die Schweiz, da ich nicht weiss ob in Deutschland die gleichen Bestimmungen gelten wie bei uns.


    ps: habt ihr sonst noch vorschläge was man am bike machen könnte? Blinker und spiegel sind bereits gemacht.


    Gruss Rider

  • #2

    Ciao Rider,
    ich bin kein experte, kann aber von meinen erfahrungen aus dem kt bern sagen dass alles was beispielsweise sicherheitsrelevant ist eingetragen werden muss. das führt dazu, dass neue bremshebel eingetragen werden müssen, der kuplungsgriff aber beispielsweise nicht (soweit ich informiert bin!). lenker, auspuff, fahrwerk, etc müssen eingetragen werden, die meisten optischen teile kannst du hingegen einfach austauschen.
    aber nochmal, ich bin kein experte, am besten schaust du mit deinem händler oder direkt bei der mfk

  • #4

    Grüss dich Rene! Also mir hat mein Töffmech am Wochenende gesagt, Kupplungs- und Bremshebel müssen Eingetragen werden, ebenso Lenker.


    -Auspuff reicht ein Beiblatt mit CH-Genehmigung
    -Nr-Schild(Heck) braucht meines Wissens nach nichts
    -Spiegel weiss ich gerade nicht.


    Beim Umbau gibt es noch so einiges was du verändern kannst wie z.b. Windschild, Auspuff, Glühbirne(hellere) etc. Schau doch einfach mal in den Umbau-Thread von vielen Usern. Dort kannst du gut Ideen sammeln.


    Grüsse aus Zug

  • #5

    Danke erstmal für eure Tipps! Ich werde noch in Sursee beim Importeur vorbeigehen und mich Informieren. Weil ich hab ne 2014er MT09, soweit ich gelesen habe, gibt es ja auch ein neues Mapping. Jedenfalls bin ich schonmal sehr froh über das Forum hier. Schon sehr spannend zu sehen, was man alles rausholen kann! Ich bin schon sehr froh das ich mich für die MT entschieden habe. Bin jetzt so einiges Probegefahren aber 3 Zylinder ist halt schon sehr sehr cool. (Vielleicht liegts dran das ich bisher nur 1 Zylinder oder 4 Zylinder hatte :D)

  • #6

    War vor zwei Wochen beim MFK in Zürich mit meiner Suzuki
    Der Lenker musste eingetragen werden (mit schweizer Gutachten), der Bremshebel ebenfalls, der Kupplungshebel ist wie schon JoeNas geschrieben hat nicht eintragungspflichtig (nicht sicherheitsrelevant), der Auspuff muss nicht und wird scheinbar auch nicht mehr im Fahrzeugausweis eingetragen du musst aber das Beiblatt stets mitführen, Spiegel, Blinker, usw müssen lediglich ein e-Prüfzeichen aufgedruckt haben z.B E1.
    p.s auch Fussrasten müssen eingetragen werden
    und ohne etwas zu versprechen, hab gehört das Stahlflexleitungen nicht eingetragen werden müssen, aber eben bei denen bin ich mir nicht 100% sicher

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