komplettanlage von hpcorse für unsere mts

  • #11

    Die Anlage hat keine Zulassung.


    Vielen Dank und einen schönen Tag noch.


    Mit freundlichen Grüßen


    hpcorse.de
    Geschäftsinhaber: Christine Waldmann
    Alte Ramminger Str. 15 • 86874 Tussenhausen / Germany
    Tel.: +49 (0) 82 68 9 08 39 83 • Fax: +49 (0) 82 68 9 08 39 84
    Web: http://www.hpcorse.de • Mail: info@hpcorse.de
    Umsatzsteuer-ID: DE240460658


    Das sollte reichen um alles zu klären.. :eusa-snooty:

  • #12



    Hellas.


    ich bin ja sonst nur stiller Mitleser. Aber das ist schlichtweg nicht korrekt.
    Ein Abgaskrümmer ist laut STVzO erstmal kein Schälldämpfer sondern dient ausschließlich der Abgasführung. Oder habt ihr am Auto schonmal für einen Ersatz-Krümmer oder ein Hosenrohr eine ABE gesehen wenn Sie nicht gerade als "Tuningfächertodessternleistungskrümmer" beschrieben wurden? Er benötigt nur dann eine ABE wenn er tatsächlich zu einer Leistungs-Steigerung oder -Minderung beiträgt. Dies betrifft oder betraff i.d.R. überwiegend Zweitakter, viele ältere Enduros (z.B. KTM) oder zu den guten alten 27PS-Zeiten diverse kleinere Japaner-Bikes (Drossel).
    Die Wahrscheinlichkeit das ein Krümmer alleine 5% Mehrleistung (gesetzliche Toleranz) erzeugt ist sehr unwahrscheinlich.
    Also packt euch eure Krümmer auf eure MT´s drauf wir ihr wollt. Der Krümmer ist eine Grauzone im Zulassungsbereich und das wird er wohl auch immer bleiben.


    BG
    Andreas

  • #14


    § 49 Abs. 2a StVZO:


    (2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie


    1. mit dem EWG-Betriebserlaubniszeichen gemäß Anhang II Nummer 3.1.3 der Richtlinie 78/1015/EWG des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern (ABl. L 349 vom 13.12.1978, S. 21), die zuletzt durch die Richtlinie 89/235/EWG (ABl. L 98 vom 11.4.1989, S. 1) geändert worden ist, oder


    2. mit dem Genehmigungszeichen gemäß Kapitel 9 Anhang VI Nummer 1.3 der Richtlinie 97/24/EG oder


    3. mit dem Markenzeichen „e“ und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nummer 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG


    gekennzeichnet sind.



    Auspuffanlagen ... und Einzelteile dieser Anlagen, damit sind auch Krümmer gemeint Kann man nicht anders auslegen :icon-eek:
    Wenn Du es nicht glaubst, dann frage mal beim TÜV nach ;)
    In der Praxis achtet keiner drauf, es nimmt aber trotzdem nicht weg dass der Krümmer ebenso gewisse Regeln unterliegt.

  • #15

    Nam´d


    Es lockt natürlich immer die Optik von diversen Anlagen und der Preis.
    Will hier auch nicht den Moral-apostel spieln.
    Aber manchmal kommt es eben ganz schnell dümmer als man denkt.
    Dann steht die Kiste nach einem Crash auf irgendeinem Hof abgesperrt
    und ein Gutachter schaut sich das Krad genau an, während man selbst noch im Spital liegt.
    Brauch ja nur jemand anders noch einen Schaden davongetragen zu haben, dann fangen Versicherungen an, Untersuchungen einzuholen.
    Das sind so Dinger die sollte man im Hinterkopf haben.


    LG Mike

  • #16

    Moralaposteln ist auch müssig ;)


    Diese kleine Zeile "und Einzelteile dieser Anlagen" machen es eben zum Graubereich.
    Denn selbst wenn der Krümmer besagte ABE oder E-Nummer hätte, so würde man ja trotzdem gegen die STVzO verstoßen da strenggenommen auch Auspuffschellen, DB-Eater ect. pp. diese benötigen würden.


    Ich habe lange Jahre bei einem recht bekannten BMW-Motorrad-Veredler im schönen Sinzig im technischen Support und Vertrieb gearbeitet.Und bis 2004 waren wir auch für Yamaha Einzylinder die erste Adresse. Der TÜV ging bei uns täglich ein und aus. Und wir haben mehr als einen Krümmer auf den Markt geschmissen. Alles mit Segen des TÜV´s und ohne ABE oder E-Nummer solange dieser nicht den Geräuschpegel und die Leistung des Fahrzeuges ausserhalb der gesetzlichen Toleranz verändert hat.


    Und wenn wir das ganze jetzt weiter "spinnen" möchte, dann habt ihr bis zum kleinsten Schräubchen am Auspuff alles mit ABE und seid happy.
    Zack dann fällt die Karre mal um, ab zum Hein-Louis-Polo und vorne schnell einen neuen Original-Look-a-like Bremshebel für kleines Geld drauf geschraubt. Hat wahrscheinlich schon jeder irgendwann mal bei einem seiner Moppeds gemacht. Und zack...Zulassung erloschen...weil keine ABE! Der Bremshebel ist nämlich sicherheitsrelevantes Bauteil und wenn nicht original dann ABE! ;)
    Da gibt es unzählige Beispiele für am Fahrzeug wo man mal nicht so drüber nachdenkt.


    Aber das ist jetzt Off-Toppic und kann gerne woanders weiter diskutiert werden. ;)

  • #17


    Das wird in der Praxis auch zu 99,9% so gehandhabt :D
    Strikt genommen jedoch, jetzt zitiere ich mal den TÜV-ler (guter Bekannter) von nebenan "Kann man dir auch ans Bein pinkeln und schraubst Du den Krümmer wieder ab".

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!