Kurz mal die rechtliche Situation zusammengefasst (bin kein Anwalt, wenn ich mich irre gerne korrigieren):
- Ein Zubehörauspuff darf nicht lauter sein, als im Schein eingetragen (hier gibt es eine kleine Tolleranz, bin mir aber gerade nicht sicher wie hoch). Ist der Zubehörauspuff lauter, egal ob in einem Gebiet mit oder ohne db-Begrenzung, dann erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrads.
- Hat der Auspuff ein e-Prüfzeichen, kannst du davon ausgehen, dass die Lautstärke passt, sonst hätte er das Prüfzeichen nicht. Das gilt aber nur, wenn sonst nichts am Luftansaug- und Abgastrakt geändert wurde. Hast du z.B. einen Sportluftfilter, selbst wenn dieser auch ein e-Prüfzeichen hat, dann müsstest du theoretisch zum TÜV und dir bescheinigen lassen, dass die Kombination Luftfilter+Auspuff immer noch i.O. ist. In der Realität ist das aber nur relevant, wenn man ein Motorrad mit außen liegendem Luftfilter hat. Kein Polizist wird bei der Kontrolle den Luftfilter aufschrauben um zu schauen, ob der Original ist oder nicht.
- Für die Lärmbegrenzung in Tirol ist die Lautstärke im Schein ausschlaggebend. Wenn da 93db steht, darfst du dort fahren. Ist der Auspuff lauter als eingetragen+Tolleranz, dann greift Punkt 1 und das Motorrad darf generell nicht auf die Straße. (also z.B. auch, wenn im Schein 85db stünden, und der Auspuff 93db macht)