Na das ist doch schon mal was
Wie dem auch sei, ich kann beim besten Willen nicht glauben, dass das beides in der gleichen Sprache sein soll. Wenn ich einen Garantiefall habe, dann kann ich den ja an jeder Stelle in der EU, Yamaha-Vertragshändler vorausgesetzt, beheben lassen, dazu ist die EU-Garantie ja da. In welcher Sprache mein Scheckheft ist, ist da doch völlig schnuppe. Steht ja überall das gleiche drin, nur in ner anderen Sprache halt. Ich glaube eine derartige Einschränkung wäre noch nicht mal EU-rechtskonform ... jedenfalls muss sich auch Yamaha Deutschland an die vorgegebenen Garantiebedingungen halten und kann da nicht einfach was dazu dichten.
Bin nichtsdestotrotzt sehr gespannt was deine Anfrage ergibt! oder erneut