Zitat von dermeteorAlles anzeigenWenn du durch den Tüv willst oder evtl. von der Polizei kontrolliert wirst (eher unwahrscheinlich) und in deinem Fahrzeugschein 2 Personenbetrieb eingetragen ist, muss eine Festhaltemöglichkeit in Form von Griffen oder eines Riemens auf der Sitzbank vorhanden sein. Genauso wie hintere Fussrasten und eine Soziussitzgelegenheit.
Ist dies nicht der Fall muss der 2 Personenbetrieb aus dem Fahrzeugschein ausgetragen werden und auf eine Person geändert. Hab ich auch schon gemacht vor ein paar jahren mit einem sehr sehr kurzen Heck.
Das macht Sinn....Dank Dir.
Holme