Meiner Meinung nach geht das Urteil völlig in Ordnung. Wenn ich mit ebay Handel treibe, unterwerfe ich mich den (vertraglichen) Bedingungen.
... und ein Vertragsverstoß kann nun mal (wie bei jedem Geschäft) zu Schadenersatzforderungen führen. Über deren Höhe ließe sich allerdings diskutieren.
Man muss aber im Zivilprozess im Auge haben: es gilt kein Amtsermittlungsgrundsatz, sondern die Parteien haben vorzutragen. Offensichtlich war der Parteienvortrag der Klägerseite überzeugender.