Beiträge von offline

    Meiner Meinung nach geht das Urteil völlig in Ordnung. Wenn ich mit ebay Handel treibe, unterwerfe ich mich den (vertraglichen) Bedingungen.


    ... und ein Vertragsverstoß kann nun mal (wie bei jedem Geschäft) zu Schadenersatzforderungen führen. Über deren Höhe ließe sich allerdings diskutieren.


    Man muss aber im Zivilprozess im Auge haben: es gilt kein Amtsermittlungsgrundsatz, sondern die Parteien haben vorzutragen. Offensichtlich war der Parteienvortrag der Klägerseite überzeugender.

    Ich denke, der Windeinfluss bei einer unverkleideten Maschine kann schon deutlich sein. Schwacher bis mäßiger Wind (entspricht so um die 20 km/h Windgeschwindigkeit), machen bei Gegen- bwz. Rückenwind schon eine Differenz von +/- 40 km/h beim Winddruck aus.


    Das wirkt sich auf die Vmax aus.


    Es kann trotzdem nicht schaden, der Sache mal nachzugehen. Wobei Highspeed-Tests nicht immer spaßig sind :o .