Sollte passen, voraber aber per Zulassungstelle prüfen.
Wird aber vermutlich eine RN69 sein?
Habe im März diesen Jahres eine RN69 aus 2022 neu zugelassen (keine Tageszulassung, oder der gleichen).
Geht über: https://www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv_2011/__8.html
Sollte aber alles der Händler beantragen, also die Genehmigung, meine war direkt vom KBA (wurde von der Zulassungstelle auch behalten), die Ausnahme war inkl. der FIN.
Wurde dann auch im FZG-Schein eingetragen.