Genau so ist es, betrifft alle Motorräder die noch keine EU-Zulassung hatten, hat nix mit Import, Veränderungen o.ä zu tun sondern rein mit der Typengenehmigung die bei Yamaha 1999 noch nicht nach EU sprich EG..... sondern mittels ABE bei der R1 RN01"H917" erfolgte und somit muss man nun dieses Prozedere durchlaufen. Aber immerhin hat man die Möglichkeit geschaffen die Reifenbindung austragen zu lassen, dies war nämlich anfangs noch nicht so klar ob das so einfach erfolgen kann
Ich könnte ja mal bei Metzeler anfragen wann sie mal wieder den ME Z3 auflegen oder Michelin den TX15 u. TX25 .