Ich weis das es verboten ist das Bildmaterial an Dritte weiter zu geben.
Ich habe auch nicht vor das Material (wie viele andere) in YouTube zu stellen
oder Personen damit anzuzeigen oder ähnliches.
Soll ne reine Versicherung sein falls es mal hart auf hart kommt.
Spinnen wir die gestrige Situation doch mal weiter.
Dies Person springt noch etwas kürzer vor uns auf die Straße......
einer der Fahrer erschrickt und überbremst sein Moped..... Moped rutscht
fast ungebremst in die Gruppe......1 Toter 2 schwer verletzte.
Nur ne Theorie.
Ob dann ein Gericht das Videomaterial ablehnt um die Schuldfrage eines
Todesfalls zu klären?
Aber all das spielt jetzt erstmal keine Rolle.
Mir gehts hier in erster Linie um die Bedienbarkeit der Cam. Ich mach ja erstmal
nix anderes wie viele hier und auch anderswo.....ich filme meine Fahrt 
PS.: Wenn man nur ein wenig sucht gibt es auch andere Urteile:
https://www.datenschutz-praxis…nungen-in-strafverfahren/