TÜV, Gutachten, ABE, usw.,...

  • #1

    Immer wieder gibt es Fragen/Diskussionen über Gutachten, ABE, TÜV, usw.


    Habe mal ausgesucht was zu beachten ist:


    Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
    Ansaugstutzen
    Bremsarmatur
    Bremsbeläge
    Bremsflüssigkeitsbehälter
    Bremshebel
    Bremsleitungen
    Bremspedal
    Bremspumpe
    Bremsscheibe
    Bremszange
    Cockpitverkleidung
    Fahrwerkshöherlegung
    Fahrwerkstieferlegung
    Federbein(e)
    Felgen
    Fußrastenanlage
    Gabel
    Gabelbrücke
    Gabelfedern
    Gabelstabilisator
    Getriebeabstufung
    Hauptbremszylinder
    Hauptständer
    Heckhöherlegung
    Hecktieferlegung
    Heckverkleidung
    Hinterradabdeckung
    Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)
    Kotflügel
    Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)
    Lampenmaske
    Lenker
    Lenkerenden-Blinker (bei aktu-
    ellen Motorrädern nur in Verbin-
    dung mit hinterem Blinkerpaar)
    Lenker-Klemmböcke (Riser)
    Lenkungsdämpfer
    Luftfilter
    Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)
    Luftfilterkasten
    Reifen (bei Dimensionsänderung)
    Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)
    Schwinge
    Seitenständer
    Sekundär-Übersetzung
    Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)
    Soziushaltegriffe
    Tachometer
    Tank
    Vergaser
    Vergaser-Bedüsung
    Verkleidung
    Verkleidungskiel
    Verkleidungsscheibe


    Eintragungspflichtig per Einzelabnahme
    Heckrahmen kürzen
    Rahmen polieren (nur nach vorheriger Absprache mit Sachverständigem)



    StVZO-konform?
    Fußrastenanlagen unterliegen strengen Zulassungsvoraussetzungen und benötigen eine ABE.
    Bremskomponenten sind Sicherheits-Bauteile, die nur mit „Prüfsiegel“ auf die Straße dürfen.
    Nachrüst-Elektronik-Bauteile, die ins Motormanagement eingreifen, sind nicht straßenzugelassen.


    Sonderfälle
    Die folgenden Bauteile sind streng genommen ein Fall für eine ABE, was in der Praxis allerdings nicht angewendet wird – daher: eintragungsfrei.

    Alarmanlage
    Benzinfilter
    Benzinleitung
    Benzinleitung-Schnellkupplung
    Bremsscheibenabdeckung
    Heckinnenkotflügel
    Kennzeichenhalter
    Kettenschutz
    Kühlergrill
    Schutzbügel
    Soziusabdeckung


    Bauartgenehmigung eintragungsfrei
    Teile, die mit einem EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen sind und nicht in die Papiere eingetragen werden müssen.

    Blinker
    Glühlampen
    Hupe
    Kennzeichenbeleuchtung
    Miniblinker
    Nebelscheinwerfer
    Rücklicht
    Rückstrahler (Winkel senkrecht zur Fahrbahn beachten)
    Scheinwerfer
    Spiegel
    Zusatzscheinwerfer



    Eintragungsfrei
    Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.

    Batterie
    Bordsteckdose
    Drehzahlmesser
    Gabelprotektoren
    Gaszug
    Gehäusedeckel
    Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug)
    Griffgummis
    Handschalen/-protektoren
    Heizgriffe
    Kerzenstecker (muss Spezifi- kationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
    Kettenrad (bei identischer Zähnezahl)
    Kickstarter
    Kühlwasserschläuche
    Kupplungsarmatur
    Kupplungsflüssigkeitsbehälter
    Kupplungshebel
    Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz)
    Motorschutzwanne
    Navigationsgerät
    Öltemperatur-Direktmesser
    Rahmen lackieren
    Rahmenschützer/Sturzpads
    Ritzel (bei identischer Zähnezahl)
    Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten)
    Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden)
    Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden)
    Warnblinkanlage
    Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)


    KAT
    Müssen Nachrüstdämpfer mit EG-BE einen Kat besitzen, wenn auch der Serientopf einen aufweist?

    Alle ab 2006 nach Euro 3 homologierten Motorräder, die serienmäßig einen Kat besitzen, dürfen nur auf einen Nachrüstdämpfer mit Kat umgerüstet werden. Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstdämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben. Wenn dann bei der AUK der für das Motorrad (vom Hersteller) vorgegebene Wert überschritten werden sollte, gibt’s lediglich einen entsprechenden Vermerk im Prüfbericht. Zumindest sollten zwischenzeitlich alle Überwachungsvereine entsprechend instruiert worden sein.


    EG-BE erforderlich
    Schalldämpfer

    Link: http://www.motorradonline.de/m…frei-archivversion/118268

  • #2

    schön, aber besser die regeln des zitierens im internet beachten. quelle angeben und zitat in gänsefüßchen, und du bist rechtlich auf der sicheren seite. oder einfach den link angeben: http://www.motorradonline.de/m…frei-archivversion/118268
    so wie du´s machst, ist es eigentlich eine urheberrechtsverletzung. aber, wen man sich an die regeln held, kann einem niemand was.

  • #3


    Moment! Der Rückstrahler sollte parallel zur Fahrbahn nach hinten abstrahlen. Senkrecht zur Fahrbahn wäre eine Strahlrichtung nach oben oder unten.

  • #4


    Genau umgekehrt ;)


    Parallel zur Fahrbahn würde der Rückstrahler, entweder zur Fahrbahn oder in den Himmel zeigen.


    Senkrecht ist also richtig.

  • #5


    Einigen wir uns auf "Definitionssache", und wenn schon eine Liste mit ABE/NichtABE/etc. dann doch bitte auch anständig definiert/ausgedrückt.


    Bei mir ist die Sache mit "parallel abstrahlen" klar bezeichnet und der Abstrahlwinkel gemeint, und der sollte tunlichst nicht senkrecht zur Fahrbahn sein sondern Parallel. Bei dir ist das nicht ersichtlich aber scheinbar der Montagewinkel gemeint. Würde ich klarer im Text definieren als "Montagewinkel senkrecht zur Fahrbahn".


    Aber ist ja nur eine Anmerkung. Den Rest hast du schön zusammengetragen :handgestures-thumbup:

  • #6


    Alles eine Frage der Bezugsebene :)


    Die Leuchte muß senkrecht stehen, damit das Licht parallel zur Fahrbahn strahlen kann ;)

  • #7


    Habe mir das vor langer Zeit auf meinem Rechner gespeichert (ohne Link) und wusste gar nicht mehr woher ich es kopiert hatte.


    Gut dass es Leute wie dich gibt die kritisch mitlesen und denken :D


    In dem Sinne, der Link steht jetzt dort wo er hingehört.

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