Hallo,
ist vielleicht ne komische Frage, aber evtl. kann mir jemand weiterhelfen. Ich würde gern meinen Vater über die Wintermonate beschäftigen. Mir schwebt vor das hintere Rücklicht loszuwerden. Und zwar hatte ich mal nen Kennzeichenhalter gesehen der beim alten Modell (ich glaube das wird RN29 bezeichnet) „durch die Verkleidung geführt wird wo eigentlich das Rüchklicht ist“.
Weiß jemand ob die hintere Verkleidung – unter der Sitzbank – vom „alten“ Modell ans „Neue“ passt? Das Rück- und Bremslicht soll dann über entsprechende Blinker (Kellermann oder Ähnliches) realisiert werden und in den hinteren Verkleidungen verschwinden. Also in diesen „Kanälen“/“Luftauslässen“ - wie auch immer man die bezeichnen mag.
Wenn das von den Teilen her passen würde, wäre das dann legal? Also ABE‘s für diese Kuststoffteile wird man ja wohl nicht benötigen.
Bis denn
E