Kilometer Angabe bei der Versicherung

  • #1

    Wer muss KM Angaben bei der Versicherung machen? 79

    1. Meine Versicherung fragt nach jährlicher Fahrleistung (34) 43%
    2. Meine Versicherung fragt nicht nach jährlicher Fahrleistung (45) 57%

    Immer wieder hört man, dass Versicherungsnehmer Angaben zur jährlichen Laufleistung machen müssen. Andere wiederum nicht.
    In diesem Thread geht es explizit um diese Thematik.
    Wichtig: Bitte nur Angaben zum MOTORRAD (nicht Auto) machen, sonst bringt die Diskussion nichts ;)

  • #2

    Also wenn man das online macht kenn ichs nicht anders - da wird immer auch die jährl. Fahrleistung abgefragt.

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  • #3

    Wenn man bei Vertragsabschluss eine jährliche Laufleistung bzw. Kilometerangabe gemacht hat,
    z.B. bei mir 10.000 (PKW), damit es etwas günstiger wird,
    dann "fragt" die Versicherung auch nach.
    Kommt man drüber, muss man nachzahlen.
    Ist mir allerdings noch nie passiert.

    Alle Angaben ohne Gewähr!

  • #5

    Meine Erfahrung ist die, dass ich bisher nur bei >Nicht-Saisonkennzeichen<, nach der jährlichen Fahrleistung gefragt worden bin. Egal ob Auto oder Motorrad.

  • #6


    Ich z.B. habe kein Saisonkennzeichen.

  • #7

    Ich hab Saison mit gefragten km hab ich 8000 angegeben haut auch halbwegs hin


    Dlzg

  • #8

    Man bekommt auch Geld zurück, wenn man die angegebene Kilometerzahl nicht erreicht. Ich kenne das, seit ich meine Versicherungen online abschließe, nicht anders. Ist doch auch gerecht, da das Risiko mit der Fahrleistung steigt.

  • #9

    Hallo
    bei meinem PKW muste ich so Angaben wie: Garage vorhanden, wer benutzt das Auto ggf. noch und auch Kilometerleistung im Jahr angeben. Beim Krad war das nicht der Fall. (gleicher Versicherer, beide Fahrzeuge nur normale Haftpfl. TK)


    Nach den persönlichen Angaben werden dann die Regionalen Tarife erstellt.
    Interessant wird es natürlich dann, wenn jemand nur 8000 Km im Jahr angibt, dann aber doch 20.000 Km abspult.
    Mit ein wenig Glück fordert die Vericherung im Crashfall lediglich die Beitragsdifferenz zwischen dem angegebenen Tarif und dem eines Langstreckenfahrers nach.
    Mit einer Höherstufung ist dann wohl auch zu rechnen.
    Wie es im absoluten Härtefall aussieht vermag ich nicht zu sagen. Ob dann da schon eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, wird wahrscheinlich jeder Versicherer sehr individuell entscheiden. ( ursächlicher (kausaler) Zusammenhang zum Schadengeschehen).
    Wenn ich mit dem Moped in den Urlaub fahre und die Fähre mit der ich z.B. etliche Km einsparen konnte nicht mehr fährt (als Beispiel) meinetwegen auch wegen höherer Gewalt, sagen wir mal "Krieg".-so sehe ich das nicht als Vorsatz und die Versicherung müste dann ein Nachsehen haben, dass ich mehr Kilometer fahren "muste ."
    Dieses muß dann natürlich alles auch belegbar sein.


    Ich weiß, wird jetzt etwas "offtopik" (Sandra möge mir das bitte verzeihen) aber vor ein paar Tagen lief erst wieder ein Bericht in der Glotze zum Thema: "Tacho justieren" und das die Macher in dieser Zeit Hochkonjunktur haben.
    Ein Schelm wer böses dabei denkt.


    mfg neo

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