Keine TÜV & AU Bescheinigung bei Neufahrzeug?

  • #1

    Sooo bei mir ist es seit heute soweit und ich habe meine neue Tracer 900 bekommen :dance: EIN GEILES TEIL!


    Nur beim wegheften meiner ganzen Unterlagen die ich bekommen habe, viel mir auf das ich gar keine TÜV und AU Bescheinigung dabei habe. Wie ist das bei einem Neufahrzeug, sind da keine TÜV und AU Bescheinigungen beim Kauf dabei? Hatte noch nie ein Neufahrzeug gekauft. Ansonsten muss ich die noch mal beim Händler nachordern.


    PS: Habe den Service in Anspruch genommen, das der Vertragshändler das Motorrad gleich zulässt und anmeldet, somit hatte ich mit der Zulassung nichts am Hut.

  • #2

    hallo
    wenn ein Motorrad noch nie zugelassen war, braucht es keine HU und AU.
    Im Privatgebrauch werden diese erstmalig nach 24 Monaten fällig. (erster Untersuchungsintervall nach der Erstzulassung)
    Nur wenn ein Krad eine Zulassung als Mietfahrzeug hatte ( z.B.auf den Händler) beträgt die Frist zur ersten HU 12 Monate.
    (Deutschland) https://de.wikipedia.org/wiki/Hauptuntersuchung


    LG


    edit: meinen Glückwunsch! :P

  • #3

    Supi, vielen Dank für die Antwort :)


    Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

  • #4

    Du hast pratisch TÜV neu. Der Unterschied zum Auto: Ein Auto hat bei Neuzulassung 3 Jahre TÜV neu.

  • #6


    Das sehe ich genauso. Habe schon mit Antworten gerechnet wie ,,google es doch einfach selbst''oder sonstige blöden Kommentare. Ich hatte gegooglet aber keine ausssagefähigen Antworten gefunden. Deswegen habe ich hier gefragt und bin dankbar das vernünftige Antworten kamen. Danke :)


    Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

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