Reifenfreigaben für Tracer

  • #1

    Hallo Forumsmitglieder,


    habe gerade etwas in den Beiträge zu der Bereifung rumgelesen. Da meine Tracer im nächsten Jahr garantiert neue Reifen benötigt ist das für mich recht interessant. Bei den ganzen Beiträgen ist mir aufgefallen, daß niemand einen unterschied zwischen MT09 und MT09-Tracer macht. Die Reifenhersteller mit ihren Freigaben machen da aber schon Unterschiede. Nachdem ich mit der Bandit 1250 einmal mit den Blaukitteln vom TÜV Schwierigkeiten hatte, weil in meiner älteren Reifenfreigabe der Angel ST aber der Angel GT noch nicht eingetragen war bin ich da etwas vorsichtig geworden. Mit der Tracer war ja noch keiner bei der HU, aber das Thema kommt ja garantiert. Metzeler hat im Moment gar keinen Reifen für die Tracer freigegeben! Hat da jemand genauere Kenntnisse?


    Gruß
    Jürgen

  • #2


    Bei der HU ist eine Reifenfreigabe völlig unerheblich, weil sowohl die nackte MT-09 als auch die Tracer keine Reifenbindung mehr haben. Es müssen also lediglich von der Dimension (Größe) her passende Reifen aufgezogen sein.


    Ich persönlich habe aufgrund der Ähnlichkeit von MT-09 und Tracer keinerlei Bedenken, mir Reifen auf der Tracer aufzuziehen, die von den Reifen-Herstellern für die normale MT-09 freigegeben sind.

    Geschüttelt, nicht gerührt.

  • #3

    dimensionen, tragfähigkeits- und geschwindigkeitsindex muß passen, that´s all.
    manche reifenhersteller erteilen trotzdem noch freigaben, vielleicht um bei den übervorsichtigen im vorteil zu sein.

  • #4

    Der Meinung war ich auch, als ich mit meiner Bandit (auch ohne Reifenbindung) zum TÜV fuhr. Es war auch sonst alles in Ordnung, aber für die nagelneuen Angel GT wollte er eine Freigabe von Pirelli. In der Freigabe die ich im Vorjahr ausgedruckt hatte war der ST, aber nicht der Nachfolger GT verzeichnet. Daß keine Reifenbindung bestand interessierte ihn erst einmal nicht. Nach einer kurzen Diskussion war er dann anscheinend um seine körperliche Unversehrtheit besorgt und hat sich in sein Büro verzogen. Schließlich kam er dann mit der aktuellen Freigabe, in der auch der Angel GT verzeichnet war und hat sie mir sogar für meine Papiere ausgehändigt. Wie das bei einer Polizeikontrolle aussieht weiß ich auch nicht. Aber irgendeine Funktion müssen diese Freigaben doch haben. Sonst würden sich die Reifenhersteller doch die Mühe nicht machen.

  • #5

    wenn ich zum tüv fahre, kontrolliert er die reifendimension, selbst bei meiner xf 650, für die eigetnlich eine reifenbindung besteht.
    hier ein auszug vom adac:
    "Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
    Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert.
    Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
    1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
    2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vor-
    handen und wird mitgeführt.
    3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand
    auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine ande-
    re Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor.
    Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeug-
    papiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
    4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst
    serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
    Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss
    mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge-
    änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
    werden. "
    oder hier (motorrad-online): http://www.motorradonline.de/m…eifenmarkenbindung/157300
    dein tüvler war da irgendwie nicht ganz uptodate. es könne aber auch sein, daß in deinem fahrzeugschein unter bemerkungen einige reifenfabrikate eingetragen sind, dann brauchst du beim wechsel eine freigabe vom motorrad- oder reifenhersteller.

  • #6

    @wbdz14,
    danke für den Tipp, habe gerade in den Analen gekramt und festgestellt, daß bei der Bandit tatsächlich noch ein Reifenfabrikat eingetragen war. Bei den XJ6 und der Tracer steht da überhaupt nichts. Da kann man ja nichts falsch machen.



    @alle,
    einen guten Rutsch und ein tolles neues Motorradjahr.


    Gruß
    Jürgen

  • #8

    auch wieder so ein halbwissen: einmal gibt es teile mit gutachten, die muß man beim tüv eitragen lassen, zweitens gibt es teile mit abe, um nachzuweisen, daß durch den umbau die betriebserlaubnis nicht erloschen ist, muß man die abe mitführen, und zum schluß gibt es teile mit E-prüfzeichen, bei denen ist ein mitführen irgendwelcher papiere nicht erforderlich.
    und klar kann man sich an den freigaben der hersteller orientieren und damit schon ein stück auf der sicheren seite, was die fahrbarkeit der reifen auf einem bestimmten modell betrifft. mit dem angel gt soll die mt z.b. sehr nervös werden, deswegen rät pirella davon ab, aber viele user hier fahren ihn trotzdem mit großer zufriedenheit.

  • #9

    Mischbereifung müsste demnach ja auch zulässig sein.
    Ich würde mir hinten gerne den Pirelli Angel GT draufmachen. Vorne hat die Erstbereifung Dunlop Sportmax D222F jedoch noch 3 mm und würde wohl noch die Standzeit eines weiteren Hinterreifens durchhalten. Mein km-Stand beträgt aktuell 8430.
    Würdet ihr mir zu dieser Vorgehensweise eher abraten? Wären dann ja zwei unterschiedliche Reifen auch von Fahrverhalten her gesehen ....



    Die Linke zum Gruß!

    Die Linke zum Gruß!

  • #10

    Wenn keine Reifenbindung besteht ist das auch OK.
    Bei der Speedy ist das definitiv so. Für die Tracer hab ich die Unterlagen noch nicht.


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

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