Abgebrochene ebay Auktion -> Schadenersatz für Bieter

  • #1

    Gleich mal zum Einstieg ein Urteil vom BGH:


    http://www.zeit.de/digital/int…uto-verkauf-schadenersatz


    In der Kurzfassung:


    Ein Bieter hat 1 € für einen Passat geboten, der Anbieter die Auktion kurze Zeit später abgebrochen und das Fahrzeug für ca 4000.- € verkauft.


    Der Bieter hat jetzt einen Schadenersatz in Höhe des realen Fahrzeugwertes zugesprochen bekommen in Höhe von über 5000.- €.



    In meinen Augen ein absolut nicht nachvollziehbares Urteil, da höchstens der erzielte Preis abzüglich des einen Euros richtig gewesen wäre und selbst das halte ich für fragwürdig, da das Gebot von 1 € 100%ig weit überboten worden wäre. Das muss auch dem BGH klar sein...


    naja nur so als Information, also nach Gebotsabgabe nicht abbrechen und anderweitig veräussern.

  • #6


    Was völlig richtig ist. Der schaden bemisst sich an der differenz zum gutachten/wiederbeschaffungswert.
    Wenn das fahrzeug einmal unter wert verkauft wird, aber sonst am markt mehr kostet, dann ist das halt so.


    Zwischen gutachten umd marktpreis liegen meist auch welten. Das kennt jeder, der schonmal ein recht neues fahrzeug via vollkasko geschrottet hat.

  • #7

    ...man kann eine Auktion aber jederzeit abbrechen, unter Angabe einer Begründung !
    die gibts sogar als vorgegebene Optionen
    z.b. Artikel nicht richtig beschrieben... oder Artikel wurde zwischenzeitlich beschädigt... usw
    der Verkäufer hat sich hier nur dämlich angestellt - selbst Schuld

    Matt Grau :handgestures-thumbup:

  • #8


    Die aussage ist sowas von gutgläubig...


    War die beschreibung falsch? Nein
    wie kann ein artikel beschädigt werden, den ich nicht benutze, weil ich ihn grad versteigere?
    da gibt es nur sehr wenige möglichkeiten. Und wenn es so ist, dann muss man das beweisen, das geht aber nicht, wenn es eine lüge ist.


    Bzw müssn ausschlusskriterien usw im text genannt werden. Man kann sich da auch einen externen verkauf vorbehalten.


    Die möglichkeit des auktionsabbruches mit geboten UND ohne rechtsgültigen grund ist finanzieller selbstmord.

  • #9

    Also ich finde das Urteil etwas merkwürdig. Eine Auktion vorzeitig beenden ist die eine Sache, worüber man durchaus diskutieren kann, aber das Urteil mit Schadenersatz zu begründen finde ich etwas abenteuerlich. Wo ist denn bitte schön dem Bieter ein Schaden entstanden. Es geht doch hier nur um's abzocken. Das ist doch völlig klar erkennbar! :naughty:


    Ich würde dem keinen Cent "Schadenersatz" zahlen! :lol:

    Der Standpunkt bestimmt die Perspektive

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