Federbein nicht lieferbar aber Maschine wird benötigt

  • #1

    Hallo Leute,


    wegen den Lenkerböcken kam meine MT zum Rückruf zum Händler. Dann hat er festgestellt, dass Federbein auch noch ansteht, macht er gleich mit.
    Freitag war Termin und nachdem da abends keine Fertig Meldung kam, hab ich Samstag rückgefragt: "Federbein kann aktuell nicht geliefert werden, Liefertermin wäre mitte Juni".


    Mal ganz davon abgesehen, dass es sowieso scheisse ist, wenn man das Fahrzeug nen ganzen Monat nicht mehr nutzen kann: Ich hab nächsten Freitag ein Sicherheitstraining (ist schon länger gebucht). Wenn ich da mein Motorrad nicht habe, dann ist das für den Arsch.


    Der Händler hat bei Yamaha angefragt, ob er die Maschine mit dem alten Federbein rausgeben darf. Keine Ahnung, was da jetzt von Yamaha zurückkommt.
    Wenn die Maschine nicht freigegeben wird, was mach ich dann? Bezahlt mir Yamaha dann das ausgefallene Sicherheitstraining? Weiß jemand, wie da die Rechtslage ist?


    Und was mich an der ganzen Geschichte massiv stört: Ich hab weder zum Federbein noch zum Lenker ein Anschreiben für den Rückruf bekommen. Bei der Geschichte mit der Lampe gabs noch ein Schreiben. Wäre das Forum nicht bzw. wäre ich nicht explizit von jemandem drauf hingewiesen worden, dann wüsste ich jetzt immer noch nix davon und hätte irgendwann den Lenker in der Hand...

  • #2

    moin,


    das mit dem Federbein ... gibt's da auch eine allgemeine Rückrufaktion ( wenn Ja, für welche Modelle) oder nur speziell in Deinem Fall ( Rost, etc. ...) ? Danke.

    Ciao
    Thomas


    - MT-09 hat leider nur A-Modus und 115 PS, der Rest muß mit Wahnsinn ersetzt werden -

  • #3

    Ich wüsste nicht, das für das Federbein eine Rückrufaktion gab :eusa-think:
    Das wäre hier sicher bekannt gegeben worden.....Bezüglich des Federbeines gabs es nur für die Yamaha WR125R ein Rückruf. Dieses könne lt. Hersteller brechen.
    Ansonsten gabs es nur die Problematik mit den schnell rostenden Federbeinen :doh:

  • #4

    Bei meinem Händler hatte ich schon länger mal zwecks Federbein nachgefragt. Da gab es keine allgemeine Rückrufaktion.
    Rost habe ich keinen dran gefunden, also gibt es auch kein Neues. Unverständlich warum du nicht mehr fahren solltest.

    I like my bike, Yamaha MT 09 Tracer

  • #7

    Wenn das gar kein Rückruf ist, dann müssen sie die Maschine ja rausgeben. Seltsam aber dass der Händler das nicht weiß und sich so anstellt.

  • #8


    Erstmal bis zur Lieferung weiterfahren, die anderen 99% stehen ja auch nicht in der Werkstatt :roll:



    Mein Moped würde kein Schrauber festhalten, was wäre wenn du den Händler wechseln möchtest.


    Es sei denn er holt die Polizei wenn du bei einem nicht verkehrssicherem Fahrzeug den ZÜNDSCHLÜSSEL RRumdrehst.

  • #9

    Als ich vor 2 Wochen meinen Händler anrief, wegen des Lenkerdingensrückrufs, sagte er mir, dass auch das Federbein meiner Maschine von einem RR betroffen sei. Die Bestellung des FB ziehe sich über mehrere Wochen sagte er. Solange könne ich noch weiterfahren.
    Blöd nur, dass ich eh wegen TÜV hin wollte, naja dringend hin muss (ist überfällig) und komisch auch, dass der RR wohl bis Kaufdatum noch nicht erledigt war. Habe die Maschine im Dezember gekauft und im Januar geliefert bekommen. Der FB-RR geht wohl nur als Info zum Händler und stehe nicht bei Yamaha, sagte er. Aber die FB Sache ist doch schon länger bekannt? Oder ein anderes FB-Problem? Fragen über Fragen...
    :doh:


    Lass doch den Lenker machen, hol sie ab, mach Dein Training und warte, bis das FB da ist.

    Guckst Du schei..e, fährst Du schei..e!

  • #10

    Der Austausch des Federbeins ist kein Rückruf, läuft auch nicht über das Kraftfahrbundesamt.


    Der Händler kann in einer Datenbank sehen, Federbein tauschen oder nicht. Das ganze ist eine rein kosmetische Aktion (Rost), fahr einfach damit und lass es irgendwann austauschen. TÜV ist davon auch nicht betroffen.

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