REIFENFREIGABEN- DISKUSSIONSTHREAD

  • #1


    Die Beratungsresistenz ist eine psychische Erkrankung, die sich in den letzten Jahrzehnten epidemisch ausgebreitet hat und inzwischen weite Teile der Weltbevölkerung erfasst hat.
    Etwas versuchen zu wollen-weg zu reden..heißt leider noch lange nicht, das dies dann auch wahr wird.


    Reifenbindung ( Situation in Deutschland )
    Die Reifenbezeichnungen der montierten Reifen müssen in Deutschland mit den Daten in der Zulassungsbescheinigung-Teil 1 (früher Fahrzeugschein) übereinstimmen.
    Bei einigen Motorrädern sind Hersteller und Modellbezeichnung der zu verwendenden Reifen genau vorgeschrieben. Um etwas freier bei der Reifenwahl zu sein, oder wenn die ursprünglich eingetragenen Reifentypen nicht mehr erhältlich sind, kann man diese Reifenbindung „austragen“ lassen. Besteht kein Herstellereintrag, hat man die freie Wahl zwischen verschiedenen Fabrikaten, nur die Reifendimensionen müssen beachtet werden.
    Eine weitere Möglichkeit ist die Freigabebescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung, UBB) eines Reifenherstellers. Die darin für den jeweiligen Motorradtyp genannten Reifen darf man montieren. Die Freigabebescheinigung erweitert die Liste im Fahrzeugschein ohne bürokratischen Aufwand, d.h. eine Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO ist nicht erforderlich. Sie gibt es beim Reifenhändler oder -hersteller, heute meist per Download von deren Website
    Quelle: wikipedia
    fakt: fahre ich mich mit einem Reifen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers zum Krüppel, zahlt die Versicherung keinen Facken Cent.


    Danke@stupido für den Anreiz. (ich denke aber so stupido bist du nicht, dass du das tatsächlich nicht wußtest)


    MfG ein frd. Moderator

  • #2


    Dank Dir MT-Mike, für die ausführliche Darstellung Deiner persönlichen Einschätzung des Themas.


    Ich bin da jedoch anderer Meinung. Warum bist du dir eigentlich so sicher, dass eine Versicherung auf gar keinen Fall zahlt, wenn es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das entsprechende Modell gibt? Gibt es hierzu eine Aussage einer Versicherung?


    Hier gibt es z. B. eine Quelle, die für mich eindeutig aussagt, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne eine Reifenbindung nicht notwendig ist, sofern die Reifendimension der Vorgabe der Serie entspricht:


    https://www.adac.de/_mmm/pdf/F…%A4rungen5_2015_29840.pdf


    Interessant finde ich, dass ich aus dem was du geschrieben hast, die gleiche Schlussfolgerung ziehe. Ich frage bei Gelegenheit mal meinen Versicherungsmenschen, was er dazu weiß.


    Das mit der Beratungsresistenz höre ich übrigens meist von Menschen bei denen ich das Gefühl habe, dass sie davon überzeugt sind, dass sie allein die einzig richtige – oder sogar die einzige Meinung haben dürfen. Ich denke aber so MT-Mike bist du nicht, dass du das tatsächlich nicht wusstest. ;)


    Hier noch ein Beitrag aus der Fachwelt, die das Thema offenbar nicht so eindeutig geklärt sieht, wie du es sehen kannst:


    https://www.youtube.com/watch?v=e7p4T5-qatg


    Jedenfalls denke ich auch, dass man mit einer anerkannten Unbedenklichkeitsbescheinigung auf der sichereren Seite sein dürfte, da Versicherungen ja gerne mal Versuchen sich aus der Pflicht zu nehmen. Am sichersten wäre wohl dann noch ein Teilegutachten mit Eintragung – insbesondere bei abweichender Reifendimension oder offensichtlich dem Einsatzzweck des Fahrzeuges nicht entsprechender Reifen.


    Grüße, Jan

    Mein Hintern saß 27.000 Kilometer auf einer 2014er MT-09.
    Seit 2016 nimmt er auf einer MT-10 Platz.

  • #3


    gern geschehen.
    Ich versuche immer so objektiv wie nötig und vor allen so wahrheitsgetreu wie mir möglich zu schreiben.
    Das hat gleich Null mit persönlichen Vorlieben oder Einschätzungen zu tun.
    Ich weiß aber, dass es User gibt, die mich gerne in so eine Ecke stellen, weil sie einen normalen Ablauf eines Themas und Meinungen nicht ertragen können oder mich für einen Moralapostel halten.


    Hast Du Dir eigentlich selbst mal den verlinkten Film von Dir komplett angesehen?
    Wenn ja, wüsstest Du bereits die Antwort darauf und würdest hier nicht noch mal so provokant auftreten.
    Zitat ab Min. 6:25:
    "..das Fahrzeug wird sichergestellt, ein Sachverständiger wird berufen....]und weiter-[sie sind gar nicht in der Lage das Gegenteil zu beweisen...weil beide,
    Fahrzeughersteller wie Reifenhersteller bereits bestätigen-der Reifen passt ja gar nicht auf ihr Motorrad..)


    Will sagen: im Falle eines Schadens, bin ich es, der in Haftung genommen werden kann.
    Da spielt die Versicherung nur eine ganz nebensächliche Rolle.
    Nach StvZo darf man Reifenfabrikate in der vorgegebenen Größe fahren, Polizei kann es nicht bemängeln, auch kein TÜV
    nur ist die Haftungsfrage bei Unfällen nicht zu 100% geklärt.
    Das alles schreibe ich hier, nicht weil ich ein Klugscheisser bin der unbedingt recht haben will, sondern weil ich mich gerne für das gute und richtige in diesem Forum einsetze.
    Auch wenn es viele nicht wahr haben wollen und es anders sehen.
    Beispiel ebenfalls hier im Forum nachzulesen-der Pirelli Angel GT. Anfangs nicht freigegeben (f.d. Tracer) wegen Hochgeschwindigkeitspendeln.


    LGM

  • #4


    dazu gibt es einen schönen Satz vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
    "Es gibt für den Motorradhersteller keine rechtliche Verpflichtung, eine Beschränkung in der Typgenehmigung in Form einer Fabrikatsbindung für Reifen vorzunehmen. Die Notwendigkeit, eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung vorzunehmen, ergibt sich aus den Fahreigenschaften des jeweiligen Motorradtyps. Die Verantwortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitsproblemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimmten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung-Genehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Verbraucher bindend."
    WSC-Neuss, 26. Januar 2016


    Das heißt, leider nochmal: die Verantwortung trage ich als Fahrzeugführer und nicht der Hersteller.
    Aber hey: warum entwickeln diese Reifenhersteller auch so blöde Reifen...die nicht auf jedem Krad gleich funktionieren...!?


    Wer weiß die Antwort darauf?
    oder: warum geben Reifenhersteller die "Freigaben" im Download für das entsprechende Fahrzeug...!?


    LG

  • #5

    Die ganze leidige Diskussion könnten wir uns sparen, wenn alle mal ganz sachlich unterscheiden würden, zwischen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (auf die sich die Fahrzeughersteller berufen und an der auch Polizei und TÜV nicht vorbei kommen) und der Haftung.


    Die Haftungsfrage ist risikobehaftet, die rechtliche Zulässigkeit bezweifelt niemand. Dann ist das alles einfach nur eine Frage des Risikos, das ich entweder bereit bin einzugehen - oder auch nicht. Ich eben nicht.


    Für die Versicherungs wird's besonders interessant, wenn sie im Falle eines Falles auch noch für (Personen-)Schäden Dritter aufkommen müssten. Dann findet sich immer ein Grund nicht zu zahlen und ich will ihnen diesen Grund nicht freihaus liefern. Bin ich halt 'ne Mimi.


    Davon abgesehen gibt es auch manchmal ganz sachliche Gründe dafür, dass ein Reifen nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers erhält. Die testen ja schließlich und wären in der Haftung, würden sie einen Reifen absegnen, der in Kombination mit dem Fahrzeug nachgewiesenermaßen Probleme verursachen kann. Aber das mit dem Nachweis ist halt immer so 'ne Sache. So oder so...


    Grüße,
    Andreas

  • #6


    Hi Mike,


    ich habe mir den Film zweimal angesehen. Tut mir leid, wenn du dich durch meinen Beitrag provoziert fühlst? Aber sei mir nicht böse: Hast du nicht was von Beratungsresistenten Menschen geschrieben und denen auch noch eine Geisteskrankheit attestiert? Noch dazu schreibst du, dass ich doch nicht so doof sein kann, dass ich die Faktenlage nicht kenne... wobei ich das jetzt nicht soooo persönlich nehme. Oder auch "...hättest du, dann wüsstest du...". DAS finde ich mal so richtig provokantes Auftreten. Empfindet aber jeder wahrscheinlich anders.


    Also OHNE provozieren zu wollen:


    Im Film wird doch ein Fall konstruiert (Rennreifen auf Tourer, oder?), bei dem es unter Umständen dazu kommen könnte, dass sich die Beweislast umkehrt. Anschließend wird berichtet, dass keine Partei (Fahrzeughersteller/Reifenhersteller) eine konkrete Aussage zu einem solchen Fall machen möchte und es wird angenommen, dass jeder die Verantwortlichkeit dann von sich weisen wird, bzw. diese dem jeweils anderen unterschieben wollen wird. Auch die drei befragten Anwaltskanzleien sagen lediglich, dass man unter Umständen in Nöte kommen könnte. Nach meinen Erfahrungen lehnen sich Anwälte jedoch naturgemäß nie besonders weit aus dem Fenster, da der Ausgang solcher Fälle oft von viel zu vielen Unwägbarkeiten abhängt.


    Zwischen diesem Konstrukt und einer pauschalen Aussage "Ohne Freigabe zahlt die Versicherung nicht." ist für mich ein gewaltiger Unterschied. Bis jetzt konnte ich keinen einzigen Fall im Netz oder Bekanntenkreis finden, bei dem diese schlimmste Befürchtung eingetreten ist. Kennt jemand solche Fälle oder Urteile?


    Aber wie gesagt bin ich NICHT dagegen auf Nummer Sicher gehen zu wollen. Warum sollte ich auch. Mir erschien deine Aussage lediglich als zu Pauschal und etwas angsteinflößend und wollte wissen, worauf diese Aussage beruht.

    Ich bin auch eher der Angsthase -- für mich persönlich ist hier jedoch Schluss mit der Vorsorge. Werde mir aber auch keine grobstolligen Enduro-Reifen auf die MT-10 ziehen. Was ich allerdings schon mache, ist Motorradfahren. Auch bei so einem Osterwinter mit erfrischenden 2° Celsius und Schneegestöber. Auch hier laufe ich Gefahr, im Fall der Fälle vielleicht mal von meiner Verkehrsrechtsschutz Gebrauch machen zu müssen. Mit Reifenfreigabe oder ohne.


    Grüße, Jan

    Mein Hintern saß 27.000 Kilometer auf einer 2014er MT-09.
    Seit 2016 nimmt er auf einer MT-10 Platz.

  • #7

    Reifenbindung bei unseren Motorrädern ist definitiv nicht vorhanden. Somit können weder Rennleitung noch TÜV hier was beanstanden solange Dimension,
    Last- und Geschwindigkeitsindex für unser Bike passen. Freigaben der Reifenhersteller sind definitiv von Vorteil. Zur Versicherung - sprich Haftung bei Unfallschäden.
    Es reicht mal definitiv nicht, dass die Versicherung sagt: wir zahlen nicht, da der Reifen nicht freigegeben ist. Die müssen beweisen, dass dieser Unfall mit einem zugelassenen Reifen NICHT hätte passieren können. Dazu sollte man bedenken, dass eine falsch gewählte Geschwindigkeit, ein Ölfleck, ein Fahrfehler und viele viele andere Dinge auch mit einem Reifen MIT Freigabe einen Unfall herbeiführen können.
    TROTZDEM habe auch ich auf die Freigabe gewartet bevor ich den Roadtec 01 montieren habe lassen. Alleine schon aus dem Grund im Falle eines Falles eventuell weniger Probleme zu haben.
    Entscheiden wie man das handhabt muss jeder für sich und diese Entscheidung auch tragen.
    Ps: mögen die Spiele beginnen :angelic-red:

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

  • #8

    Leute ihr schafft mich echt.
    Mittlerweile gibt es in den Beiträgen hier genug Fakts zum rauslesen.
    Ich habe diesen Thread erstellt damit die eigentlichen Reifenfreds sauber bleiben.


    "Eigentlich" müste es mir ja sch.....egal sein.
    Oder ich versuche es hier auch gerne mit umgekehrter Psychologie
    Macht es wie Frank,
    spannt Eure Kette wie ihr wollt
    fahrt nicht zum Rückruf, weil das tut überhaupt nicht Not, etwas Schraubensicherung selbst rauf gemacht und gut
    dabei bitte nicht an irgendwelche Drehmomentvorgaben halten;
    und fahrt irgendwelche Reifen die ihr wollt.


    mir ist es ab hier egal.


    Danke für die geteilte Aufmerksamkeit.


    ich muß mich jetzt um meine andern 10 Hobbies kümmern, denn die Zeit ist mir kostbarer!


    LG Mike

  • #10

    Ich hab zwar keine MT-09 aber eine MT-10.
    Auf Anfrage bei Metzeler wegen einer Freigabe für den Roadtec01 bekam ich folgende Antwort:


    Es gibt nur noch Empfehlungen, keine Vorschrift, steht auch so auf den ehemals als "Freigaben" bekannten Dokumenten der Reifenhersteller.
    Das sagt einem auch jede Zulassungsstelle und jeder Reifenhändler.
    Weiss nicht was es da noch zu diskutieren gibt :roll:

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