Yamaha Led Blinker Plus

  • #1

    Hallo,


    Auf der offiziellen Website von Yamaha, kann man bei der Mt09 unter dem Menüpunkt aufpreispflichtige Extras auch die Led Blinker Plus kaufen.
    Ich finde das mit dem Positionslicht echt schick und frage mich wohl wie das an der Mt09 aussieht?


    Hat jemand diese Blinker an der MT09 verbaut, und könnte mal ein paar Bilder machen wie das so aussieht? Oder gibts davon schon Bilder im Internet? (ich konnte nix finden) Im Tracer Bereich haben einige diese Blinker schon, mich interessiert jedoch wie das ganze an der "normalen" MT09 aussieht.


    Die hinteren Lichter besitzen außerdem eine Bremslicht/Rücklicht-Funktion. Da wurde auch schon viel drüber diskutiert ob das nun legal ist oder nicht? Weiß jemand dazu vllt mehr?

  • #3

    Ich habe gerade mal auf der Zubehörseite geguckt, Hinten und Vorne ist es ja etwas verwirrend :oops:
    http://www.yamaha-motor.eu/de/accessories/genuine-options/index.aspx#/explore/363270/0|0||0/|533551



    Deshalb gerade beim "Freundlichen" angerufen ;)


    Haben alle ne ABE und auch der Preis ist trotz aufwendigerer Technik für Vorne und Hinten der gleiche.
    Allerdings sind sie zur Zeit nicht lieferbar :icon-cry:

  • #4

    Hm, ich bin gerade nochmal am googeln :eusa-think:


    Bremsleuchten
    Nach StVZO ist ab Erstzulassung 1.1.1988 eine Bremsleuchte vorgeschrieben, nach EG-Recht auch zwei.


    Sind dann mit dem Originalen ja 3 :o


    Muss nun das Originale deaktiviert werden ?
    Anderseits: Ein Bauteil das angebaut ist, muss auch funktionieren :eusa-think:



    Wisst ihr da mehr ?

  • #5

    das würde ich nämlich auch sagen. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der hersteller des produktes eine homologation durchführen kann und es somit mit e-prüfzeichen verkaufen darf, wenn dafür das produkt so wie es konzipiert nicht benutzt werden darf. wo wäre denn da der sinn?


    mal so nebenbei: hat ein pkw nicht auch 3 bremsleuchten? ( zwei rücklichter + das teil über der heckscheibe)

  • #7


    Bei Autos sieht es anders aus:
    In allen PKWs, die in Deutschland zugelassen sind, müssen nach § 53 StVZO zwei Bremsleuchten verbaut sein. Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48) über eine dritte Bremsleuchte verfügen.


    Und natürlich haben die von Yamaha, genauso wie die meisten anderen eine ABE und sind somit zulässig.
    Meine Frage ist ja nur: Müsste "theoretisch" das Originale dann dafür abgebaut werden :eusa-think:


    Ich hab gerade mal beim Tüv und bei nem befreundetet Polizist angerufen.
    Die klären das mal, und rufen zurück :eusa-shifty:



    Mit dem richtigen Prüfer ist viel möglich :roll:



    Ich hab mir meistens angebaut was gefällt, wenn es dem Prüfer nicht passte, musste zur Not dann mal alle 2 Jahre ne extra Bastelstunde eingelegt werden werden :eusa-whistle:


    Im Moment hab ich einfach etwas Langeweile, und möchte es mal genau wissen. :D

  • #9


    Ok, dann zur zweiten Frage ;)



    Da braucht ihr schon mal keine Angst haben, die sind Ahnungslos :lol: :lol: :lol:

  • #10

    Zur zweiten Frage:


    Keine Ahnung ;)
    Ich meine aber, dass es nicht erlaubt ist, das Rücklicht/Bremslicht bei einem solchen Blinker abzuklemmen.


    Am Besten mal beim TÜV fragen.


    Das würde auch erklären, warum es immer auch einen normalen Blinker bei diesen Serien gibt, auch hier: siehe Kellermann Bullet.


    Gruß
    Jörg

    Ein Leben ohne Motorrad ist möglich, aber sinnlos!

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