Garantie bei Re-Import Fahrzeugen

  • #1

    Hallo zusammen,
    Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht, wie bei Yamaha mit Garantieverfahren bei Re-Import Fahrzeugen umgegangen wird? Ich selbst besitze ein solches, das ich bei einem anderen Händler gekauft hab (zu einer Zeit, als die Verfügbarkeit äußerst knapp war). Zum Kundendienst geht's zum lokalen Händler.
    Ich bilde mir also jetzt ein, dass ich auch vom rasselnden Steuerkettenspanner betroffen bin. So klingt es zumindest. Als letztens der Kundendienst fällig wird, frage ich also beim freundlichen nach, ob er das mal checken kann.
    Als ihm dann auffällt, dass es ein Reimport ist meint er, es sei ein mords Ärger mit Garantie-Anträgen weil er sich bei der Landesniederlassung von Yamaha melden muss, wo das Fahrzeug herkommt.
    Letztlich wurde am Kettenspanner nix gemacht. "Der ist in Ordnung".


    Vielleicht bin ich ja paranoid aber ich habe den Eindruck, man wollte sich einfach den Stress sparen, obwohl vielleicht doch was zu machen gewesen wäre.
    Der Rückruf wegen dem Lenker wurde auch gemacht. Man sollte meinen, daß würde den gleichen Weg gehen.


    Weiß jemand näheres zu diesen Garantie-Verfahren oder hat ähnliche Erfahrungen?


    LG Martin

  • #2

    Garantie und Kulanz sind erstmal freiwillig.


    Der Rückruf geht vom KBA aus da es sich um einen sicherheitsrelevanten Mangel ab Werk handelt - bei fehlender Zufolgeleistung wird der Koffer zwangsstillgelegt.


    Also beides so nicht miteinander vergleichbar.

  • #3

    Naja irgendwoher wird die Werkstatt für den Einbau ja bezahlt. Stellt sich die Frage ob das jetzt Yamaha Deutschland oder Yamaha (z. B.) Frankreich zahlt. Und dann müsste der Händler ja auch den Weg gehen um sein Geld zu bekommen.

  • #4

    Hallo Martin,


    meine 2014er kam mit einer 3-Jahres-Garantie 2015 aus Italien.
    Als ich dann 2016 die 10.000er Inspektion beim Yamaha-Händler meiner Wahl vereinbarte und der Steuerkettenspanner auch schon tickerte, fragte ich freundlich wegen Garantie-Übernahme und die haben das für mich erledigt.
    Also: hier schon mal eine gute Erfahrung...


    Gruß, Marin

  • #5


    Hi Martin
    was für eine Garantievereinbarung wurde bei Deinem Re-Fahrzeug ausgehandelt?
    Leider heißt es bei Import Fahrzeugen nämlich oft- 2 Jahre Werkstattgarantie-aber keine Herstellergarantie.
    Der Nachteil ist dann also, das eine europaweite Garantie nicht greift, (Yamaha Vertragshändler überall anfahrbar)
    sondern bei Garantiefällen nur zu der Werkstatt, wo das Krad gekauft wurde, ansonsten gibt es keine Garantieleistungen.
    Die ganzen Rückrufe und auch Mängel müssen die aber trotzdem mitmachen.


    Dein ungutes Gefühl weg. dem Spanner kann ich sehr gut nachvollziehen, aber wie der Vorschreiber schon getextet hat, sind die verpflichtet Mängel zu beheben.
    Eine echte "Garantie" übersteigt im Umfang die Gewährleistung, sie ist eigentlich ein extra obendrauf und ist nicht gesetzlich geregelt, sondern bleibt jeden Hersteller frei wie er sie gestallten möchte.
    Garantie ist eine Sache vom Hersteller und niemals Sache vom Händler.


    LG

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