BGBl Teil1 Nr 31 vom 31.05.2017-keine Winterreifen für Moped

  • #1

    Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge ist durch die Veröffentlichung im BGBl aufgehoben. Nur falls es jemanden interessiert. Wer´s nachlesen will, auf den öffentlichen Zugang und dann selber suchen, geht nicht zu verlinken.

  • #2


    Hier der Link
    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl…in=pdf&tlevel=-2&nohist=1


    Der dazugehörige Auszug =>

    Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
    Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013
    (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 2 der Verord-
    nung vom 16. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2938) geän-
    dert worden ist, wird wie folgt geändert:
    1. In § 2 Absatz 3a werden die Sätze 1 bis 3 durch
    folgende Sätze ersetzt:
    „Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei
    Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte
    oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit
    Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allge-
    meinen Anforderungen an die Bereifung den Anfor-
    derungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-
    Zulassungs-Ordnung genügen.


    Satz 1 gilt nicht für
    1. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
    2. einspurige Kraftfahrzeuge,
    3. Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,
    4. motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2
    Nummer 13 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung,
    5. Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten
    Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bau-
    artbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den
    Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßen-
    verkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und
    6. Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine
    Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar
    sind.

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

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