ACHTUNG: FS-Klasse A2 nicht im EU-Ausland gültig!

  • #1

    Hallo miteinander,


    ich hab aufgrund eines Forenbeitrages hier gerade ein wenig im Netz rumgestöbert und bin auf etwas sehr interessantes gestoßen.


    Mit der neuen FS-Klasse A2 darf man z.T. nicht im EU-Ausland fahren.


    Probleme gibt es für Motorräder, welche ohne Drosselung mehr als 70 kw haben.


    Hier der Auszug aus der EU-Führerscheinrichtlinie


    D.H. Wer mit unserer MT mit A2 Drossel (48PS) nach Österreich will, sollte sich nicht erwischen lassen. Sonst ists ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.


    Österreich hat im Gegensatz zu Deutschland die Führerscheinrichtlinie komplett umgesetzt. In Deutschland wurde der 2. Halbsatz weg gelassen. Somit darf man hier ohne Probleme fahren.


    Keine Probleme gibt es mit dem "alten" A beschränkt und einer max. Nennleistung von 25 kw. Da kann ich auch die Hayabusa gedrosselt fahren.


    Wer mehr drüber lesen will, kann sich ja mal einen Beitrag hier dazu durchlesen. Der Autor hat sich hier sehr viel Mühe gegeben, etwas Licht ins Dunkle zu bringen und hat auch verschiedene Mobilclubs und staatl. Stellen im EU-Ausland angeschrieben.

    Gruß


    Basti

  • #2

    Das problem besteht in der offenen fahrzeugleistung, wenn sie mehr als doppelt so groß ist. Die führerscheinklasse an sich ist überall gültig.

  • #3

    Hab mich mit dem Thema auch schon länger auseinandergesetzt, dadruch das es bei uns nur 40 km nach Österreich sind ist es im Bekanntenkreis ein großes Thema mit dem A2 ...


    Wobei sich für mich hald immer wieder die Frage der "Kontrollierbarkeit" stellt, seit ich das gelesen hab ... denn mit Eintragung der Drossel verbleibt in den Fahrzeugpapieren kein Anhaltspunkt mehr für die offene Originalleistung der Maschine.
    48 PS sind auch nunmal 48 PS, was die Ausgangsleistung der Maschine damit zu tun hat ist mir Schleierhaft.


    Vermutlich war die Idee dahinter, dass man Maschinen nicht mehr bis zur "Unfahrbarkeit" drosselt (schwere Maschinen mit hoher Leistung die dann soweit gedrosselt werden, dass man sie beim Schalten fast abwürgt usw.)
    Ist ja an sich eine gute Idee ... Aber praktische sehr schlecht umgesetzt finde ich!


    Wenn nur noch die gedrosselte Leistung eingetragen ist (bei der MT ist dann 35 kW / 8900 RPM eingetragen und unten "Leistungsreduzierung d. Einbau eines Gaswegbegrenzers, Herst ...." - bei der Drossel von Alpha Technik) ist weder für die Polizei noch für den Fahrer auf den ersten Blick erkennbar ob er die Maschine fahren darf oder nicht. Der kontrollierende Beamte müsste also aus dem Kopf wissen welche Maschine offen welche Leistung hat oder es im Internet nachschauen (und dann finden sich zwei Angaben je nach dem ob normale oder französische Version) ... von den Original 85kW ist nirgendwo mehr etwas zu lesen in den Papieren die mitgeführt werden müssen ...


    Alles in allem etwas undurchsichtig aber das Risiko würde ich persönlich nicht eingehen da eventuell dann auch im Falle eines Unfalls versicherungstechnische Probleme auf dem "Fahren ohne Führerschein" entstehen könnten.


    Es gibt auch einige Händler und auch Drosselhersteller, die der Meinung sind jedes EU-Land müsse die Regelungen des anderen anerkennen. Sprich wenn der Führerschein im Heimatland gilt sollte er auch im anderen Land gelten.
    Dem ist aber aktuell nicht so ... Das lässt sich wohl nur durch ein EU-Urteil klären und das kann dauern ... Denn erst mal muss jemand mit A2 und einer solchen Maschine im Ausland erwischt werden, dann muss der Beamte sich noch so auskennen, dass es auch eine Strafe wird und danach muss der betreffende dagegen in allen Instanzen klagen ... Bis das entschieden ist, dürften alle die es jetzt aktuell betrifft bereits beim Führerschein A angekommen sein ;)


    Ist doch eine schöne Sache diese europäische Einheit :lol: :lol:

  • #4


    Wird wohl für die deutsche Seite schwierig werden, da in einem Streitfall doch zu gewinnen. Es gibt ja die EU-Führerscheinrichtlinie und die besagt ja eindeutig, dass die Klasse A2 nur für Fahrzeuge bis 35 kw gilt, dessen Ursprungsleistung nicht über 70 kw hat.
    Deutschland weicht hier halt als "nationales Zuckerl" davon ab und sagt, dass die Ausgangsleistung egal ist. Vielleicht macht das ja auch mehr Sinn. Aber darum gehts halt nicht. Jedes andere EU-Land hat die Führerscheinrichtlinie korrekt umgesetzt. Und wenn ich mir jetzt als 18-jähriger einbilde, dass ich ne HP4 brauch, dann darf ich halt damit nicht nach Ösi-Land oder in die Schweiz (die diese Richtline ohne EU-Mitglied zu sein ebenfalls umgesetzt hat).


    Gibt es im übrigen auch bei der alten Klasse 3, die jetzt auf C1E umgeschrieben wurde. Damit darf ich auch Lkw-Züge über 12 Tonnen bewegen, ABER nur national!

    Gruß


    Basti

  • #5


    Ach !? das ist mir aber auch neu... gut, dass wir drüber geredet haben.


    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich alles, was ich mit meinem deutschen Führerschein fahren darf ( da prangt ja schliesslich auch son EU Logo drauf ) auch im - zumindest europäischen - Ausland fahren darf. Ich ruf mal in der Fahrschule an, das interessiert mich.


    So, Fahrschule angerufen mit folgender Aussage des Inhabers und eines Fahrlehrers:


    "Das ist Quatsch !" Das gab es mal, bei dem alten 125er Führerschein, die durften nicht nach Österreich, aber mittlerweile gilt der Führerschein EU weit. Alles, was da drinnsteht darf ich in der EU auch fahren, ich hab auch nochmal explizit nach dem C1E gefragt: Da gilt dasselbe.

  • #6

    man wird sehen was in Zukunft raus kommt ;) ... irgendwann wird es sicher einen solchen Fall geben und es wird abschließend geklärt werden.
    Hat es schon oft gegeben, dass andere EU-Länder nationale Ausnahmen akzeptrieren musste. Wäre die Richtlinie damals "verbindlich" gewesen, hätte auch Deutschland die Regelung einführen müssen. Was ich gelesen habe war dieser "Ergänzung" aber nur eine Empfehlung die vielleicht einige Staaten auch einfach ohne darüber nachzudenken übernommen haben.


    Wie oben schon geschrieben ist es hald nicht kontrollierbar und für Fahrzeugführer / kontrollierende Beamte nachprüfbar.


    Wenn du mit dem C1E schwere LKW-Züge führst (national), kann du ja auch vorher in den Papieren nach dem Gewicht schauen. Der Östereicher kann dass dann auch und dir genau dadurch sagne, dass dein Schein nicht ausreicht.
    Bei Zugmaschinen mit Führerschein T sind ja z.B. auch zulässige Höchsgeschwindigkeiten zu beachten. Auch dies lässt sich dann mit einem Blick in die Papiere klären ob der Schein reicht oder nicht.


    Solche Beispiele gibts noch einige mehr (50er Roller, Leistungsgewicht 125er, Leistungsgewicht A2) aber all dies decken die Daten in der Zulassungbescheinigung (Fahrzeugschein) ab.
    Würde drinstehen "zu Punkt X.X: Leistungsreduzierung von 85 / XXXXX auf 35 / 8900 durch Einbau ...." wär es ein klarer Fall und auch erkennbar.
    Wenn einem jetzt (ohne wie wir die Maschine zu kennen) jemand einen Fahrzeugschein einer gedrosselten MT in die Hand gibt und er sieht 35kW / 191kg -> Leistungsgewicht 0.18 wären formal erst mal alle Punkte erfüllt für einen A2 mit dem was man an Eintragungen erkennen kann in den Zulassungsdokumenten.


    Bei der KTM SMC 690 R vom Bekannten steht auch wie bei jeder gedrosselten mit den aktuellen Papieren nur die neue Leistung drin .... keine Spur von den 49kW / 67 PS offen ... Nur die gedrosselten 28kW (ist mit 140kg so leicht, dass sie vom Leistungsgewicht auf 28kW runter muss). Die Leistung steht drin, Gewicht auch ... dann kann ich mir ausrechen ob es zum Führerschein passt oder nicht ...


    Bei beiden Maschinen würde man nach Prüfung der offiziellen Papiere erst mal auf das gleiche Ergebnis kommen ... die eine darf man mit A2 fahren im Ausland ... die andere nicht ;)


    Aber auch, dass eigentlich für Kontrollen notwendige Einträge in den neuen Dokumenten nicht mehr aufgeführt sind ist ja nix neues ... Beispiel zulässige Reifengrößen / Felgen bei Autos ... steht auch nur noch die kleinste Größe drin und der Rest wäre dann über die Freigaben in den COC-Papieren zu prüfen .. Wobei hier die Beweislast bei Kontrollorgan liegt soweit ich weiss, der dir nachweisen müsste, dass die Reifengröße nicht zulässig ist.


    Eventuell haben sie in Östereich andere Fahrzeugscheine in denen es drin steht, aber ich dachte die sind jetzt auch alle EU-weit gleich?


    Das Problem an sich ist ja nicht neu mit verschiedenen Führerscheinklassen in anderen Ländern ... vor der Neuregelung gab es ein ähnliches Problem zwischen Deutschland und Österreich mit 125ern da man in Österreich den A1 erst mit 18 Jahren machen dürfte ... Man konnte als deutscher "Jugendlicher" mit einer (damals noch auf 80 gedrosselten) 125er nicht nach Österreich fahren obwohl man in Deutschland einen gültigen Schein dafür hatte. Erst ab 18 Jahren war dann der Weg mit der 125er nach Östereich offen.


    So sehr man sich auch daran stört und so unlogisch es auch sein mag ... Man wird erst mal nichts daran ändern können ;) ;)

  • #7


    Ja, du hast Recht. Mit der Klasse C1E aus alter Klasse 3 hab ich mich vertan. Da steht hinter CE die Schlüsselzahl 79 und die ist EU-weit gültig. Dreistellige Schlüsselzahlen sind nur nationale Regelungen.


    Aber um auf das eig. Thema zurückzukommen:


    Österreich hat grundsätzlich das Recht das Fahren der MT09 mit Klasse A2 zu Ahnden. Das steht im Gesetz und ist erstmal Fakt.
    Die Polizisten, die Krafträder kontrollieren sind auch nicht blöd. Die Kennen sich in der Regel aus und Wissen schon, welche Maschine ab Werk mehr Leistung hat als in diesem Fall erlaubt. Und jetzt mal ehrlich: Um welche Motorräder handelt es sich hier denn? Es geht in der Regel um Maschinen mit mehr als 600 ccm.
    Bei den gängigen Motorrädern weiß das doch jeder in etwa. Und dann ists ein leichtes rauszufinden, welche Leistung das Bike im Original hat.

    Gruß


    Basti

  • #8

    Ähm, ich dachte, das hätte ich aufgeklärt. Das ist immernoch Quatsch.


    FAKT IST: Der Führerschein ist EU weit gültig, alles was ich in Deutschland fahren darf, darf ich auch in der gesamt EU fahren.
    und das betrifft ALLES was im Führerschein steht.


    Nochmal wiederhol ich das jetzt auch nicht, mehr als die Meinung eines Fachmanns einholen kann ich wohl nicht. Wenn dir das immernoch nicht reicht, dann ruf beim ADAC an...

  • #9

    Ist es jetzt die Frage, ob der A2 innerhalb der gesamten EU gilt oder ob eine bestimmte "gedrosselte" Bauart in manchen Ländern problematisch sein könnte? Der Logik nach dürfte ich mit meiner offenen MT-09 auch nicht nach Frankreich, da dort nur 106 PS zulässig sind… ich blick da nicht durch :eusa-snooty:

  • #10

    Da meine bessere Hälfte auch den A2 hat habe ich mich noch mal bei einem Fahrleherer Ausbilder schlau gemacht.
    Laut Seiner Aussage gilt der A2 Europaweit, mögliche ländespezifische Einschränkungen bezüglich Leistung / Gewicht
    gelten nur für Bewohner des jeweiligen Landes und nur wenn das Fahrzeug in diesem Land zugelassen ist.
    D.h. die Beschränkung auf 106 PS in Frankreich gilt nur für Inhaber eines in Frankreich ausgestellten Führerscheins in Kombination
    mit einem in Frankreich zugelassenen Fahrzeugs.
    In Deutschland dürfte der Inhaber des in Frankreich ausgestellten Führerscheins ein hier zugelassenes Fahrzeug ohne jede Leistungsbeschränkung fahren.


    Gruß
    Michael

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwer weil einem so viele entgegen kommen.

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